Beschluss über die Anpassung der Hebesätze für Grundsteuer A und B

Antrag der CDU-Fraktion auf Absenkung der Hebesetze für 2026 wurde abgelehnt

Vorgeschichte:

Bei der Umsetzung der Grundsteuerreform zum 01.01.2025 sind von der Verwaltung bei der Grundsteuer A  Ungereimtheiten erkannt worden:

Wohngebäude von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben müssen aus der Grundsteuer A herausgerechnet und zukünftig nach Grundsteuer B besteuert werden.

Eine Anfrage beim Finanzministerium ergab, dass der Umfang der Wohngebäude bei der Grundsteuer A ca. 25-30 % des Messbetrages beträgt. Daher schlug die Verwaltung im Sommer 2025 vor, den Hebesatz der Grundsteuer A rückwirkend zum 1. Januar 2025 zu senken. Dieses wurde auch von einem Gutachten der Universität Hohenheim aus März 2022 gestützt, nach dem der Anteil des Wohnwertes der Wohnhäuser ca. ein Drittel des Messbetrages ausmachen würde.

Dem Vorschlag der Verwaltung, die Grundsteuer A sofort rückwirkend zu senken und eine Rückerstattung der zu viel gezahlten Grundsteuer A durchzuführen, haben wir uns als CDU-Fraktion angeschlossen. Die Mehrheitsfraktion SPD/GRÜNE/LINKE konnte sich diesem Vorschlag mit der Begründung, man wolle die weitere Entwicklung abwarten, im Sommer 2025 nicht anschließen. Dadurch blieb der Hebesatz der Grundsteuer A unverändert.

Haushaltsberatung 2026  

Zur Haushaltsberatung 2026 unterbreitete die Mehrheitsgruppe den Antrag die Hebesätze bei den Grundsteuern zu ändern. Grundlage für diesen Vorschlag war nur die Abweichung bei den IST-Erträgen sowie bei der Gesamtertragshöhe in den Jahren 2024 und 2025. Vollkommen unberücksichtigt bei diesem Antrag blieb der Vorschlag der Verwaltung, die Grundsteuer A, aufgrund der Verschiebung der Besteuerung der Wohngebäude bei land- und forstwirtschaftl. Betrieben von Grundsteuer A nach B, zu senken.  

Diese Nichtberücksichtigung des Vorschlags bedeutet, dass die bisherigen Zahlungspflichtigen von Grundsteuer A „doppelt“ herangezogen werden: höherer Hebesatz bei der Grundsteuer A für die land- und forstwirtschaftl. Betriebe und Veranlagung der Wohngebäude bei der Grundsteuer B.

Als CDU-Fraktion haben wir deshalb die nachstehenden Anträge zu den Hebesätzen bei der Grundsteuer A und B gestellt.

Veränderungsantrag durch die Neuzuordnung der Wohngebäude der land- und forstwirtschaftl. Betriebe von der Grundsteuer A zur Grundsteuer B

Es ergeben sich aufgrund der aktuell in 2025 ermitelten Messbeträge rechnerisch die nachstehenden Hebesätze:

Grundsteuer A 470 %-Punkte und Grundsteuer B 380 %-Punkte

Antrag zum Hebesatz Grundsteuer A für das Jahr 2025

Der Hebesatz für die Grundsteuer A wird rückwirkend zum 01.01.2025 auf 470 %-Punkte festgesetzt. Die zu viel bezahlte Grundsteuer ist den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern unverzüglich zu erstatten.

Antrag zur Senkung der Hebesätze der Grundsteuer A und B

Die Hebesätze für Grundsteuer A und B werden ab 01.01.2026 um rund 10 % gesenkt:

  • Der Hebesatz für die Grundsteuer A wird ab 01.01.2026 von den rechnerisch ermittelten 470% auf 423 %-Punkte gesenkt.
  • Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab 01.01.2026 von dedn rechnerisch ermittelten 380 % auf 342 %-Punkte gesenkt.

Begründung für den Antrag auf Senkung der Hebesätze:

Die Mehrheitsfraktion hatte zum 1. Januar 2024 die Grundsteuer A und B um jeweils 25 %-Punkte erhöht. Die Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger sind seit diesem Zeitpunkt erheblich gestiegen. Es sei hier nur der jährliche Anstieg des CO² Preises bei Benzin, Diesel, Heizöl und Gas, die Erhöhung der Zusatzbeiträge bei den Krankenkassen, Kreditzinsen und die enormen Steigerungen bei den Lebensmittelpreisen genannt. Für viele Bürgerinnen und Bürger ist es durch die Grundsteuerreform zum 1. Januar 2025 auch zu einer weiteren Belastung gekommen.

Die CDU-Fraktion hat sowohl zum Haushalt 2024 als auch zum Haushalt 2025 Anträge zur Senkung der Hebesätze gestellt. Die damals aufgezeigten schwierigen Rahmenbedingungen für die Bürgerinnen und Bürger sind geblieben bzw. haben sich teilweise noch verschärft.   

Im Gegensatz dazu sind die aufsummierten Jahresüberschüsse des Fleckens Aerzen in den vergangenen Jahren auf 13 Mio. € gestiegen und rechtfertigen daher die Senkung der Hebesätze bei Grundsteuer A und B.

Die Senkung der Hebesätze bei der Grundsteuer stellt ein kleines, aber nicht unwichtiges Willkommenssignal gegenüber Bauinteressierten, die beabsichtigen hier zu bauen bzw. Mietern (Grundsteuer werden auch als Nebenkosten auf Mieter umgelegt), die ihren Lebensmittelpunkt nach Aerzen verlegen wollen.

Die Städte Hameln und Bad Pyrmont, aber auch viele andere Kommunen wollen zum kommenden Jahr oder 2027 die Hebesätze die Grundsteuer erhöhen. Wir in Aerzen verhalten uns antizyklisch und senken die Grundsteuer.

Ziel muss es sein, durch solche Maßnahmen unsere in den vergangenen Jahren geschaffene hervorragende Infrastruktur (Kindertagesstätten, Grundschulen und Frei- und Hallenbad) auch zukünftig entsprechend auszulasten. 

Leider wurden alle unsere Anträge von der Mehrheitsgruppe abgelehnt und ab 1. Jan. 2026 beträgt der Hebesatz bei der Grundsteuer A 647%-Punkte und bei der Grundsteuer B 370%-Punkte.