Anpassung der Gebührensatzung für Hallen- und Freibad Aerzen

Zukünftig u.a. Rabattierungen beim Erwerb einer Geldwertkarte möglich

Wichtiges Anliegen der CDU-Fraktion aus 2023 zur Anpassung der Gebührensatzung für die Aerzener Bäder wurde mit der Ratssitzung vom 19.12.2024 einstimmig beschlossen

Ab sofort (ab 20.12.2024) kann beim Kauf einer Geldwertkarte der Betrag frei gewählt werden.

Dabei werden zukünftig ab folgenden Beträge Rabatte gewährt:

  • beim Kauf einer Geldwertkarte ab 50 EUR werden 5% Rabatt gewährt,
  • beim Kauf einer Geldwertkarte ab 250 EUR werden 10% Rabatt gewährt und
  • für Vielschwimmer werden beim Kauf einer Geldwertkarte ab 500 EUR werden sogar 15% Rabatt gewährt 

Beim Kauf einer Geldwertkarte wird ein Pfand in Höhe von 5,00 EUR erhoben.

Zusätzlich wurde der Eintrittspreis für Familien auf 9,00 EUR herabgesetzt.


Damit wurde ein Beschluss der Mehrheitsgruppe
vom Dezember 2023 und eine Forderung der CDU
nach Rabattierung der Geldwertkarten, die auch von
der Aerzener Bevölkerung unterstützt wurde, endlich
korrigiert. Wir als CDU-Fraktion haben in der
Vergangenheit sowohl bei nichtöffentlichen als auch
bei den öffentlichen Ausschuss- und Ratssitzungen
immer wieder eine Rabattierung der Geldwertkarten
gefordert. Leider konnte erst jetzt der Beschluss
aus dem Vorjahr im Rahmen der Beratungen zum
Haushalt 2025 korrigiert werden.
Wir hoffen, dass dieses neue Angebot - welches ab
sofort gilt - auch von vielen Bürgerinnen und Bürgern
genutzt wird und die Geldwertkarten zahlreich
erworben werden.